Berliner Gericht stoppt Mietwagenmodell des Fahrdienstes Uber
Erstellt von Fridjof Krenz am 12. Februar 2015, 17:14 UhrDas US-amerikanische Unternehmen Uber ist schon seit längerem immer wieder in den Schlagzeilen zu finden. Denn der günstige App-basierte Fahrdienst ist derzeit dabei, in Deutschland zu expandieren, was vor allem althergebrachten Taxi-Unternehmen zunehmend Sorgen bereitet. Doch Uber hat es in Deutschland alles andere als leicht. Die Deutschen sind zwar sehr interessiert an der Taxi-Alternative – laut einer Umfrage würden fast 30 Prozent der Bundesbürger Uber nutzen – doch das hierzulande gültige Personenbeförderungsgesetz macht es Uber recht schwer, seine Dienste in vollem Umfang anzubieten. Immer wieder kommt es zu Gerichtsverfahren gegen das kalifornische Unternehmen.
Berliner Taxifahrer hatte geklagt
So auch nun in Berlin geschehen: Das dortige Landgericht hat dem Unternehmen nun ein Verbot erteilt, in der Bundeshauptstadt den Dienst „UberBlack“ anzubieten. Bei dem Segment UberBlack werden den potentiellen Fahrgästen Mietwagen mit Fahrer vermittelt. Geklagt hatte ein Berliner Taxifahrer, der das UberBlack-Modell für wettbewerbswidrig hielt. Denn die UberBlack-Fahrer würden sich bei Großveranstaltungen immer bereits in der Nähe aufhalten um auf die potentiellen Kunden zu warten. Dies sei ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, nach dem sich Mietwagen zwischen zwei Aufträgen immer erst zurück zu Zentrale begeben müssen. Das Landgericht gab dem Taxifahrer in seinem Urteil Recht. Die UberBlack-App wurde nun für Berlin stillgelegt. Uber hat jedoch bereits angekündigt, den Dienst so bald wie möglich wieder aufnehmen zu wollen – diesmal mit mehr Augenmerk auf die Gesetzeslage.