Diese Dinge müssen im EU-Ausland im Mietwagen mitgeführt werden
Erstellt von Vincent Sherlock am 5. August 2013, 17:10 UhrWer mit dem eigenen Auto oder dem Mietwagen ins benachbarte und übrige europäische Ausland fahren will, sollte vor Fahrtbeginn darauf achten, dass die vorgeschriebenen Utensilien im Wagen mitgeführt werden. Hier wird oft mehr verlangt, als in Deutschland, wo ein Warndreieck, eine Warnweste und der Verbandskasten genügen. Im folgenden liefern wir Ihnen eine Auflistung der Vorschriften in den EU-Ländern. Dabei muss vor allem zwischen den sogenannten Ausrüstungsvorschriften und den Verhaltensvorschriften unterschieden werden. Die Ausrüstungsvorschriften gelten nur für Fahrzeuge, die im jeweiligen Land zugelassen sind, etwa Mietwagen. Für alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig von ihrer Herkunft, gelten jedoch die Verhaltensvorschriften. Dazu zählt etwa die Pflicht zur Mitführung eines Warndreiecks, die in allen EU-Ländern besteht. Nur Großbritannien und Irland sprechen bei der Ausrüstung mit einem Warndreieck von einer Empfehlung, alle anderen Mitgliedsstaaten der EU verlangen ausnahmslos die Mitführung.
Ein weiteres Beispiel für die Differenzierung zwischen Ausrüstungs- und Verhaltensvorschriften ist die polnische Pflicht zur Mitnahme eines Feuerlöschers. Alle in Polen zugelassenen Autos müssen einen Feuerlöscher mit an Bord haben, bei Autos, die von außerhalb nach Polen kommen, muss dieser nicht mitgeführt werden.
Auf der sicheren Seite ist man in weitgehend allen EU-Ländern mit der folgenden Ausrüstung: Warnwesten für alle Insassen, Verbandskasten, zwei Warndreiecke, Ersatzglühbirnen für das Licht im Wageninneren, Feuerlöscher, Ersatzreifen, Abschleppseil. Die grüne Versicherungskarte, der europöische Unfallsbericht und eine Diebstahlsicherung sollten ebenfalls mitgeführt werden. Auch nicht vergessen sollte man die in vielen Ländern erforderliche Vignette für die mautpflichtige Autobahn.
Diese Vorschriften gelten in den EU-Ländern:
Belgien: Hier müssen Motorräder und Mopes am Tag mit Licht fahren. Ein Verbandskasten, Feuerlöscher und Warnwesten sind Pflichtausrüstung für alle Fahrzeuge, die in Belgien zugelassen sind. Alle Autofahrer müssen zudem ein Warndreieck mit führen. Das Geschwindigkeitslimit auf den Autobahnen beträgt 120 km/h.
Bulgarien: Vom 1. November bis 1. März muss auch am Tag mit Licht gefahren werden. Zur Pflichtausrüstung gehören Feuerlöscher, Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste und das bei jedem Autofahrer. Das Tempolimit auf der Autobahn beträgt in Bulgarien 130 km/h.
Dänemark: Tagsüber muss ganzjährig mit Licht gefahren werden. Ein Feuerlöscher, Verbandskasten und Warndreieck muss mit an Bord sein. Das Tempolimit beträgt auch in Dänemark 130 km/h.
Finnland: Auch hier muss unabhängig von der Witterung das ganze Jahr über mit Tageslicht gefahren werden. Ansonsten sind in Finnland nur Warndreiecke verpflichtend mit zu führen. Feuerlöscher, Verbandskasten und Warnweste sind freiwillig mit dabei, vor allem die Warnweste wird aber vom finnischen Verkehrsministerium empfohlen. Tempolimit ist 120 km/h.
Frankreich: Hier müssen nur Motorradfahrer am Tag mit Licht fahren, Autofahrern ist diese Entscheidung selber überlassen. Warndreieck und Warnweste müssen mitgeführt werden, Verbandskasten, Feuerlöscher und das zuletzt in den Medien umstrittene Alkoholmessgerät sind nicht verpflichtend. In Frankreich dürfen Sie mit 130 km/h unterwegs sein.
Griechenland: Hier sind Feuerlöscher, Verbandskasten und Warndreieck verpflichtend. Warnwesten müssen hier nicht mitgeführt werden. Motorräder und Mopeds müssen am Tag ihr Licht einschalten, Autofahrer nicht. Das Tempolimit auf den griechischen Autobahnen liegt bei 130 km/h.
Großbritannien und Irland: In diesen beiden Ländern gibt es keine zwingenden Sicherheitsbestimmungen. Empfohlen werden Taglicht für Motorräder, Verbandskästen und Warndreiecke. Das Tempolimit auf den britischen und irischen Autobahnen liegt bei 113 km/h (GB) bzw. 120 km/h (Irland).
Italien: Hier müssen alle Motorräder mit Taglicht fahren, Autofahrer müssen ebenfalls außerhalb bewohnter Gebiete auch am Tag ihr Licht anschalten. Warndreieck und Warnweste sind Pflicht, auf Feuerlöscher und Verbandskasten darf verzichtet werden. Das Tempolimit in Italien liegt bei 130 km/h.
Kroatien: Zwischen dem 31. Oktober und dem 31. März muss ganztägig mit Licht gefahren werden. Verbandskasten, Warndreieck und Warnwesten müssen mitgeführt werden. Des Weiteren müssen Ersatzlampen für die Scheinwerfer mitgenommen werden. Wer einen Wohnwagenanhänger mitnimmt, muss ein zweites Warndreieck mitführen. Die Feuerlöscherpflicht gilt für alle gewerblich eingesetzten Fahrzeuge. Das Tempolimit in Kroatien liegt ebenfalls bei 130 km/h.
Luxemburg: Autofahrer sollten mit Taglicht fahren, Motorradfahrer müssen dies tun. Warndreieck und Warnweste müssen mit im Fahrzeug sein, Feuerlöscher und Verbandskasten sind freiwillig. Die Warnweste muss übrigens sogar von Fußgängern getragen werden, wenn diese sich nachts oder bei schlechter Sicht auf einer Landstraße bewegen. Auch in Luxemburg dürfen Sie maximal 130 km/h fahren.
Niederlande: Hier gibt es keine Pflichtausrüstung, nur ein Warndreieck muss nachts oder bei schlechter Sicht vorhanden sein. Also sollten Sie es idealerweise immer mitführen. Das Tempolimit in den Niederlanden liegt bei 120 km/h.
Norwegen: Hier muss jeder mit Taglicht fahren. Alle in Norwegen angemeldeten Fahrzeuge müssen Warnwesten für alle Insassen mitführen. Auch das Warndreieck ist Pflicht, Feuerlöscher und Verbandskasten werden empfohlen. Die Norweger sind langsam unterwegs, das Limit auf der Autobahn liegt hier bei 100 km/h.
Österreich: Wer bei schlechter Sicht unterwegs ist, muss auch am Tag das Licht anschalten. Sowohl Motorradfahrer als auch Autofahrer müssen einen Verbandskasten mitführen, ein Warndreieck ist nur für Autofahrer verpflichtend. Feuerlöscher sind keine Pflicht. Warnwesten müssen bei Unfällen und Pannen auf Autobahnen sowie außerhalb bewohnter Gebiete getragen werden. Das Geschwindigkeitslimit liegt in Österreich bei 130 km/h.
Polen: Jedes Fahrzeug muss mit Taglicht fahren, Feuerlöscher müssen von allen, in Polen angemeldeten Fahrzeugen, mitgeführt werden. Warndreiecke sind für jedes Fahrzeug verpflichtend, Warnwesten oder Verbandskästen sind es nicht. In Polen darf man ein wenig rasen, hier liegt die Grenze bei 140 km/h.
Portugal: Alle Zweiräder müssen mit Taglicht fahren. Alle ausländischen Autos unterliegen keiner Vorschrift bezüglich der Mitnahme von Sicherheitsausrüstung. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit liegt bei 120 km/h.
Spanien: Feuerlöscher und Verbandskasten müssen nicht mitgeführt werden, ein Warndreieck hingegen schon. Jeder Fahrer muss bei einer Panne oder einem Unfall zudem eine Warnweste tragen. Auch in Spanien darf maximal mit 120 km/h gefahren werden.
Slowakei: Das ganze Jahr über muss mit Licht gefahren werden. Auch Motorradfahrer müssen einen Verbandskasten und ein Warndreieck mit dabei haben. Alle Insassen müssen bei einer Panne oder einem Unfall eine Warnweste tragen, dies gilt auch für Fahrer von Zweirädern. Zudem ist eine Ersatzlampe für die Scheinwerfer verpflichtend. In der Slowakei dürfen Sie mit maximal 130 km/h unterwegs sein.
Slowenien: Auch in Slowenien muss jeder mit Taglicht unterwegs sein. Jeder der ein Fahrzeug auf der Autobahn verlässt, muss eine Warnweste tragen. Ein Warndreieck muss ebenso mitgeführt werden, Fahrer mit Anhänger müssen sogar zwei dabei haben. Feuerlöscher müssen nur in Bussen und LKWs mitgeführt werden. Ein Verbandskasten muss nur in Slowenien angemeldeten Autos mitgenommen werden, das gleiche gilt für Ersatzbirnen für das Abblendlicht. Auch ausländischen Autofahrern wird die Mitnahme empfohlen. Das Limit in Slowenien liegt bei 130 km/h.
Schweden: Auch in Schweden gilt für jeden Fahrer die Pflicht zum Taglicht. Warndreiecke müssen ebenfalls mitgeführt werden, Feuerlöscher und Verbandskästen werden nur empfohlen. Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h wird durch häufige Kontrollen und Blitzer überwacht.
Schweiz: Das Land gehört nicht zur EU, ist aber eines der wichtigsten Transferländer. Ein Warndreieck muss jederzeit griffbereit mitgeführt werden, dieses darf sich nicht im Kofferraum befinden. Taglicht, Feuerlöscher und Verbandskasten werden empfohlen, sind aber keine Pflicht. Die Überschreitung des Tempolimits von 120 km/h kann sehr teuer werden.
Tschechische Republik: Alles bis auf Feuerlöscher bei privaten Fahrzeugen ist verpflichtend. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 130 km/h.
Ungarn: Jenseits geschlossener Ortschaften muss auch am Tag das Licht eingeschaltet werden. Auch Warndreieck und Verbandskasten sind verpflichtend mit zu führen. Des Weiteren müssen auch Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschafen nachts oder bei schlechter Sicht eine Warnweste tragen.