Mietwagen mit Kreditkarte gezahlt: Wie Sie nachträgliche Abbuchungen verhindern
Erstellt von Fridjof Krenz am 27. Januar 2015, 13:38 UhrEs ist ein Ärgernis der besonderen Art: Der Urlaub mit dem Mietwagen ist schon Wochen her und auf einmal stellt man auf seiner Kreditkartenabrechnung fest, dass das Unternehmen ohne weitere Belege und Erklärungen noch einen Betrag abgebucht hat. Leider ist diese Praxis durchaus gängig und rechtlich sogar legitim. Denn beim Unterschreiben des Mietvertrags für den Leihwagen stimmen die Kunden in der Regel zu, dass von der Kreditkarte abgebucht werden darf. Wenn das Auto nicht vollgetankt zurückgebracht wird oder nach der Rückgabe Kratzer oder andere Schäden am Auto entdeckt werden, sind die Vermieter damit auf der sicheren Seite und bleiben nicht auf den Kosten sitzen. Daher wird beim Mietvorgang eine Kaution auf der Kreditkarte geblockt und die entsprechenden Kosten werden später einbehalten. Doch gerade bei Buchungen im Ausland kommt es vor, dass die späten Abbuchungen für den Kunden kaum nachzuvollziehen sind.
Kreditkarte für ausländische Unternehmen sperren
Um dem vorzubeugen, kann man nach der Rückkehr von der Reise die Kreditkarte für ausländische Unternehmen sperren lassen. So muss die Firma den Kunden wohl oder übel zunächst kontaktieren und kann nicht einfach kommentarlos abbuchen. Falls man das Sperren versäumt und Geld abgebucht wird, sollte man Kontakt mit dem Verleiher aufnehmen. Wenn sich das ganze nicht aufklärt, sollte man die Bank informieren und sie den Betrag zurückbuchen lassen – dies ist jedoch nicht in jedem Fall möglich. Die andere Möglichkeit ist, rechtliche Schritte einzuleiten, wovor Kunden jedoch wegen dem hohen Aufwand oft zurückschrecken. Alternativ kann man auch bei der Schiedsstelle European Car Rental Conciliation Service vorstellig werden, die einem in solchen Situationen oft helfen können. Außerdem empfiehlt Stiftung Warentest, gleich bei der Rückgabe, wenn kein Mängel ersichtlich sind, zu verlangen, die Kaution freizugeben. Dafür sollte man in jedem Fall einen Beleg verlangen.