Mit einem Mietwagen durch den Winter
Erstellt von Sascha Jöckel am 28. November 2014, 16:26 UhrWenn Kunden eines Mietwagens Schneeketten brauchen, dann bestellen sie diese meist schon bei der Anmietung mit. Genau dies empfiehlt auch der ADAC, denn nur auf diese Art und Weise bekommt man auch sogenannte Traktionshilfen bei der Übernahme des Autos. Diese speziellen Ketten sind auf einigen Gebirgsstraßen im In- und Ausland gesetzliche Pflicht und oft auch in anderen schneereichen Regionen unabdingbar. Viele Autovermieter verlangen zudem oft einen Aufpreis für diese Traktionshilfen. Mit genau jenen Winterreifen statten die meisten Mietwagenanbieter ihre Autos in der Winterzeit routinemäßig aus. Der ADAC rät den Fahrern auch, einfach bei der Reservierung nachzufragen und den Wagen bei der Fahrzeugübernahme zu überprüfen. Vor allem die Wintertauglichkeit der Reifen sollte unter die Lupe genommen werden. Denn der Fahrer des Mietwagens ist dafür verantwortlich und nicht der Vermieter. Wintertaugliche Reifen erkennt man übrigens schon an der „M+S“-Kennzeichnung für „Matsch und Schnee“ auf der Reifenflanke.
Im Ausland sind Winterreifen oft Pflicht
Ein weiteres Schneeflockensymbol deutet zudem darauf hin, dass sich die sogenannten Pneus in mehreren offiziellen Testfahrten auf Eis und Schnee bewährt haben. In Deutschland gibt es lediglich eine situative Winterreifenpflicht, also bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis und Reifglätte. Dann müssen Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem „M+S-Zeichen“ an Autos und Motorrädern montiert sein. In etlichen anderen europäischen Staaten gilt hingegen eine generelle Winterreifenpflicht für einen bestimmten winterlichen Zeitraum. Werden Fahrer in Deutschland bei den angesprochenen winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen von der Polizei angetroffen, dann werden sie auch im Falle des Fahrens eines Mietwagens mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Wer zudem wegen der falschen Bereifung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und behindert, muss 80 Euro Strafe zahlen. Im Ausland können die Bußgelder drastisch höher ausfallen.