Umweltmaut: Auf Gebühren in London und Paris vorbereitet sein

Erstellt von clang am 6. April 2017, 12:06 Uhr

Urlauber, die mit dem Auto in Paris oder in London unterwegs sind, werden für die Einfahrt in die Umweltzonen zur Kasse gebeten. Es ist ratsam diese Gebühren in jedem Fall zu entrichten, da ansonsten hohe Bußgelder drohen. 

Der ADAC rät Urlaubern, die für Frankreich erforderliche Umweltplakette Crit`Air schon geraume Zeit vor der Reise zu buchen. Seit Anfang April müssen auch Autofahrer aus Deutschland für Fahrten in Paris im Besitz einer Umweltplakette sein. Die so genannte Crit`Air ist für Pkw verpflichtend, die nach dem 31. Dezember 1996 erstmalig zugelassen wurden. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Pkw behandelt. Wer sich ohne die französische Plakette auf den Weg macht, muss mit einer Geldbuße von 68 Euro rechnen. Die Crit`Air kann nur online bestellt werden. Die zeitlich unbegrenzte Vignette kostet 4,80 Euro und muss innen an der Windschutzscheibe befestigt sein.

Auch für London-Besucher, die mit dem Auto unterwegs sind, fallen Gebühren an. Hier wird nicht nur für eine Gebühr für das Stadtzentrum fällig, sondern auch für die Umweltzone, die  „Low Emission Zone“ (LEZ). Diese umfasst den Großraum von London. Von der LEZ nicht betroffen sind Pkw und Motorräder sowie Kleintransporter unter 1,205 Tonnen Leergewicht. Privat- oder Geschäftsfahrten mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen sind hier gebührenpflichtig. Auch große Wohnmobile von 2,5 bis 3,5 Tonnen sind betroffen. Maßgeblich ist zudem, ob das Fahrzeug die geforderten Abgasnormen erfüllt.

Bis zu 600 Euro Bußgeld

Vor der Einfahrt in die LEZ, die von Kameras überwacht wird, müssen sich die Fahrzeuge registrieren lassen. Das kann allerdings bis zu zehn Arbeitstage dauern. Die Gebühr hängt vom entsprechenden Fahrzeugty ab. Für ein Wohnmobil zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen beträgt sie 100 Pfund. Wer ein Mietfahrzeug gebucht hat, sollte unbedingt beim Vermieter nachfragen, ob das Fahrzeug schon registriert worden ist. Die Bußgelder, die hier anfallen könenn sind extrem hoch. Sie können 500 Pfund (etwa 600 Euro) betragen. Wird ein Bußgeld nicht innerhalb von 28 Tagen nicht bezahlt, kann es sich bis auf 1.500 Pfund (etwa 1.880 Euro) erhöhen.

Sollte ein Bußgeld anfallen, darf dies nur vom Bundesamt für Justiz vollstreckt werden. Sollten die Bußgeldbescheide fehlerhaft oder zu hoch sein rät der Club den Betroffenen, unverzüglich Einspruch einzulegen und sich juristischen Beistand zu suchen. Für Verkehrsverstöße fallen keine Punkte in Flensburg an. Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat zudem in Deutschland keine Auswirkung.

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