Einwegmiete

Üblicherweise muss ein Mietwagen dort zurückgegeben werden, wo er abgeholt worden ist. Es gibt aber auch die Einwegmiete als Alternative. Diese ist sinnvoll, wenn der Leihwagen nur für eine Strecke benötigt wird. In diesem Fall holt der Mieter den Wagen bei einer Autovermietung am Startort ab und gibt ihn am im Mietvertrag vereinbarten Zielort wieder ab. Die meisten One-Way Mieten werden innerhalb eines Landes durchgeführt, sie können aber auch länderübergreifend vereinbart werden. In den von den Gesellschaften veröffentlichten Einwegtarif werden Kosten für erforderliche Rückführungen des Leihwagens eingerechnet, so dass sich auf Nachfrage eine Ermäßigung aushandeln lässt, wenn die vom Kunden durchgeführte Wagenbewegung in die weniger oft nachgefragte Richtung verläuft oder wenn durch gegenläufige Einwegmietverträge die Rückführung der Fahrzeuge nicht erforderlich wird.

Voraussetzung der Mietung

Voraussetzung für die Nutzung der Einwegmiete ist, dass die genutzte Autovermietung am Zielort eine Niederlassung unterhält oder mit einem anderen Unternehmen kooperiert, so dass kleinere Unternehmen die Sonderform der Leihwagennutzung oft nicht anbieten. Bei einer Buchung des Mietwagens für eine Rundreise über einen Reiseveranstalter entfällt der Aufschlag für den Einwegtarif oft, da dieser dieselbe Anzahl von Rundreisen in jede Richtung verkauft und somit die Rückführung des Leihwagens an den Ausgangsort selbst gewährleistet.

Zum Mietwagen-Glossar
A B C D E F GH I J K L M NO P Q R S TU V W X Y Z