Fährenbenutzung

Voraussetzungen

Die Annahme, dass eine Fährenbenutzung mit dem Mietwagen grundsätzlich untersagt sei, ist ein Irrtum. Entstanden ist er durch den Passus auf den Verträgen einiger Mietwagengesellschaften, dass mit ihren Leihwagen keine Fähre benutzt werden darf. Dieser bezog sich aber ausschließlich auf die Fahrt zum katalanischen Festland, wenn der Wagen auf einer Balearischen Insel angemietet wurde; die Überfahrt auf eine andere Insel der entsprechenden Gruppe war ebenso wie die Fährüberfahrt mit einem gemieteten Wagen in Skandinavien nie untersagt. Es stellt sich allerdings die Frage, ob eine Fährfahrt mit dem Mietwagen sinnvoll ist.

Weitere Möglichkeiten und Informationen

Wer am Urlaubsort einen Wagen anmietet, reist mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. In den meisten Fällen ist es preiswerter, den Leihwagen erst am Reiseziel auf der Insel anzumieten. Ausnahmen können sinnvoll sein, wenn auf der gewählten Urlaubsinsel kein Mietwagenunternehmen ansässig ist oder die öffentlichen Verkehrsmittel vom Bahnhof oder Flughafen zum Fähranleger auf dem Festland nicht gut sind. Zu beachten ist bei der Fährenbenutzung mit einem Leihwagen jedoch, dass die Fahrt in das Zielland der Fähre mit dem gemieteten Fahrzeug statthaft ist. Zudem ist, sofern die Möglichkeit dazu besteht, eine Reservierung des Stellplatzes auf der Fähre sinnvoll, damit der Wagen auch bei einem starken Andrang auf dem Schiff pünktlich zurückgegeben werden kann.

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