Fahrtenschreiber

Aufzeichnung des Fahrverhaltens

Grundsätzlich gelten für die Verwendung eines Fahrtenschreibers bei Mietwagen dieselben Bedingungen wie für selbst genutzte Fahrzeuge, sodass ein Tachograph für den PKW als Leihwagen nicht vorgeschrieben ist. Es gibt jedoch einen bedeutenden Unterschied hinsichtlich der Verwendung des das Fahrverhalten überprüfenden Hilfsmittels bei privaten Fahrzeugen und Leihwagen. Wenn der Leihwagen mit einem Anhänger gefahren wird, schreiben die Bedingungen in den meisten Ländern die Verwendung der Aufzeichnungen über die gefahrene Zeit und Geschwindigkeit vor; zu diesen Ländern gehört auch Deutschland.

Regelungen zum Fahrtenschreiber

Wenn ein Leihwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gemietet wird, muss dieser wie alle Fahrzeuge der entsprechenden Klasse mit einem Tachographen ausgerüstet sein. In einigen Ländern gilt die Pflicht zur Ausstattung mit einem Fahrtenschreiber auch für kleinere als Lieferfahrzeug nutzbare Mietwagen, sofern diese zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. In diesem Fall muss ein vorhandener Tachograph bei privater Nutzung des Leihwagens aus gesetzlichen Gründen nicht benutzt werden, allerdings können die Autovermietungen ihren Kunden die Nutzung des Gerätes im Mietvertrag vorschreiben.

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