Führerscheinklassen
Wer im Urlaub mobil sein möchte mietet im in der Regel einen Mietwagen bei der nächstgelegenen Autovermietung. Welches Auto man tatsächlich mieten darf hängt von den Führerscheinklassen ab, die im Führerschein des Fahrers eingetragen sind.
Die Klasse B ist ab 18 Jahren zugelassen und erlaubt die Benutzung von Kraftfahrzeugen die ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Sofern zusätzlich ein Anhänger benutzt wird, darf der Anhänger eine Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten. Auch das Gesamtgewicht der Kombination Fahrzeug/Anhänger darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Auch die Klasse BE ist erst ab 18 Jahren zugelassen. Die Klasse steht für eine Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die oben genannte Fahrzeug/Anhänger-Kombination aus Klasse B fällt. Als Zugfahrzeug kommen hier in der Regel bestimmte Geländewagen und Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse in Frage. Die Anhängerlast darf in der Klasse BE maximal das 1,5-fache Gewicht der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs betragen.
Die Klasse S darf bereits ab 16 Jahren gefahren werden und bezieht sich auf Kleinkraftfahrzeuge wie beispielsweise Roller, Mopeds, Trikes oder Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die Kleinkraftfahrzeuge können entweder durch eine elektrische Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor betrieben werden, dessen Hubraum nicht größer als 50 Kubikzentimeter sein darf.
Die „alte“ Führerscheinklasse 3 erlaubt das Fahren von Zügen mit maximal 3 Achsen und einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Der Führerschein entspricht den neuen Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S, die einem beim Umtausch erteilt werden.
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