Identitätsnachweis

Nicht nur wegen des hohen Wertes, welchen ein Leihwagen darstellt, sondern auch auf Grund gesetzlicher Vorschriften müssen Autovermietungen die Vorlage eines Identitätsnachweises verlangen. Als solcher wird der Personalausweis ebenso wie der Reisepass anerkannt, bei letzterem verlangen einige Vermietungsstationen zusätzlich einen Nachweis über die Gültigkeit der angegebenen Adresse. Aus technischen Gründen erkennen einige Leihwagenunternehmen den alten Personalausweis nicht mehr an, so dass sich vor dem Antritt einer Auslandsreise, wenn ein Leihwagen gemietet werden soll, der Umtausch in den neuen Ausweis im Scheckkartenformat empfiehlt. Die auf dem Identitätsnachweis angegebenen Daten müssen mit den Angaben auf dem Mietformular übereinstimmen; wer dort den zweiten Wohnsitz angibt, muss dessen Richtigkeit durch geeignete Belege wie eine Meldebescheinigung nachweisen. Selbstverständlich kann ein Mietwagen auch auf die Adresse einer Firma gemietet werden, in diesem Fall erwartet die Autovermietung neben dem Ausweis des Fahrers die Vorlage einer Vollmacht oder eines Dienstausweises. Je nach Leihwagenunternehmen ist es unterschiedlich geregelt, ob bei der Eintragung mehrerer Fahrer jeder ein eigenes Ausweisdokument vorlegen muss oder ob der Ausweis des Entleihers reicht. Zu beachten ist bei der Benutzung des Mietwagens jedoch, dass in den meisten Ländern der Führerschein offiziell nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument gültig ist.

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