Kaution
Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass bei Anmietung eines Mietwagens die Autovermietung eine Kaution vom Kunden verlangt. Denn eine solche Kautionszahlung dient der Vermietungsagentur in doppelter Weise. Einerseits hat die Agentur die Gewissheit, dass der Kunde das Fahrzeug auch tatsächlich wieder zurückbringt. Und andererseits wird die Kaution im Falle eines Schadens mit herangezogen. Dabei spielt es auch zunächst einmal keine Rolle, wer Schuld an dem Schaden ist bzw. ob eine Selbstbeteiligung bei Anmietung vereinbart wurde oder nicht.
Höhe und Zahlung der Kaution
Die Zahlung der Mietkaution wird erst bei der Anmietung des Fahrzeugs vor Ort bei der Autovermietung fällig. Sie ist grundsätzlich niemals in bar zu hinterlegen, sondern die Vermietungsagentur belastet bzw. blockt die Kreditkarte des Mieters mit dem entsprechenden Betrag. Belastet wird die Kreditkarte erst bei einem Schaden.
Dabei wird die Höhe der zu zahlenden Mietkaution von jeder Autovermietungsagentur unterschiedlich festgesetzt. Es gilt allerdings als sicher, dass die Zahlung bei höherwertigen Mietwagen bzw. Wagen der Luxusklasse nicht nur höher ausfällt, sondern dass die Vermietungsagenturen oftmals zwei unterschiedliche, aber auf den Namen des Fahrers ausgestellte Kreditkarten als Sicherheit verlangen. Akzeptiert werden in dem Zusammenhang ausschließlich „wirkliche“ Kreditkarten; Prepaid-Kreditkarten, Debit-Karten oder die VISA-Electron-Karten können nicht für die Kautionszahlung herangezogen werden.
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