LKW-Maut Deutschland

Seit dem 1. Januar 2005 gilt in Deutschland die LKW-Maut, eine Gebühr für alle Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen. Diese Regelung bezieht sich auf die Nutzung aller Autobahnen in Deutschland durch LKWs. Eingeführt wurde die Maut mit der Begründung, dass ein Lastkraftwagen nicht nur die Umwelt durch seine Abgase stärker belastet als ein normaler PKW, sondern auch wesentlicher zu Straßenschäden und den damit verbundenen Erhaltungskosten beiträgt. Aus diesem Grund sollen diese Kosten auch den Haltern der LKWs durch die Maut direkt angelastet werden.

Berechnung der zu entrichtenden Mautsätze

Die Mautsätze werden für jeden Lastkraftwagen einzeln errechnet, anhand bestimmter Eigenschaften, die Aufschluss über die zu erwartende Schadstoff- und Straßenbelastung geben. Dazu gehören zum einen die Schadstoffkategorien, die die Fahrzeuge in ihre unterschiedlichen Schadstoffklassen einteilt. Es gibt vier solcher Kategorien, A, B, C und D, wobei A auf den geringsten Schadstoffausstoß hinweist. Zum anderen bestimmt die Zahl der Achsen die Höhe der Gebühr, drei Achsen und weniger bedeutet einen günstigeren Mautsatz als vier Achsen und mehr. Aus diesen beiden Vorgaben werden dann die Mautsätze pro gefahrenen Kilometer abgerechnet. Dies alles gilt erst ab 12 Tonnen, worauf auch bei der Autovermietung zu achten ist, will man einen Lastkraftwagen mieten.

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