Mallorca-Police
Eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist in allen europäischen Staaten verbindlich vorgeschrieben, jedoch reichen die Mindestdeckungssummen in vielen Ländern nicht für alle Unfallfolgen aus. Mit der Mallorca-Police erhöhen Kunden einer Autovermietung die Deckungssumme auf die in Deutschland geltenden und für die meisten Unfälle ausreichenden Deckungssummen bei Personenschäden sowie bei Sachschäden. Die entsprechende Police gilt auch für Fahrer eines Mietwagens.
Gültigkeit der Versicherung im Ausland
Der Abschluss einer Mallorca-Police über die Autovermietung oder über eine unabhängige Versicherungsgesellschaft ist nicht in jedem Fall erforderlich, da viele deutsche Haftpflichtversicherungen ihre Versicherungsnehmer automatisch auch beim Fahren eines ausländischen Leihwagens schützen. Der Abschluss der entsprechenden Police bietet sich jedoch für Mieter eines ausländischen Mietwagens an, welche selbst kein eigenes Auto besitzen und somit nicht von der automatischen Ausweitung des Versicherungsschutzes durch die deutsche Versicherungsgesellschaft profitieren. Eine Verpflichtung zum Abschluss der Mallorca-Klausel besteht rechtlich nicht, die Fahrzeugvermietung kann jedoch auf den Nachweis der bestehenden Absicherung durch die Kraftfahrzeugversicherung des Mieters oder auf den ersatzweisen Abschluss der Ergänzungsversicherung bestehen. Ob die gewählte Fahrzeugvermietung diesen Anspruch stellt, kann im Einzelfall bei ihr erfragt werden.
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