Meldebestätigung

Bei der Entgegennahme eines Mietwagens legt der Mieter üblicherweise seinen Personalausweis vor, diesem kann die Autovermietung die Meldeanschrift ihres Kunden entnehmen. Wenn der Kunde jedoch anstelle des Personalausweises einen Reisepass vorlegt, ist die aktuelle Anschrift nicht erkennbar, da diese nicht in den Pass eingetragen wird. Deutsche Staatsbürger verfügen ebenso wie die Bürger der meisten anderen Staaten ausschließlich über einen Reisepass, wenn sie außerhalb ihres eigenen Landes leben. Damit dem Leihwagenunternehmen eine bestätigte Anschrift des Kunden vorliegt, verlangt es in solchen Fällen die ergänzende Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung. Die Anschrift im Führerschein ersetzt die Meldebescheinigung nicht, da eine veränderte Anschrift nicht in die alte westdeutsche Fahrerlaubnis eingetragen werden muss. Der alte ostdeutsche Führerschein enthält ebenso wie der neue Führerschein ohnehin nicht die Adresse des Inhabers. Dass die Vermietungsgesellschaften bei Nichtvorlage einer offiziellen Bescheinigung aus pragmatischen Gründen gelegentlich auch die Kreditkartenabrechnung als Nachweis über die Anschrift des Kunden akzeptieren, ist richtig. Allerdings können sich Kunden auf eine solche pragmatische Einzelfallentscheidung nicht verlassen.

Bedingungen

Die Geschäftsbedingungen der Autovermietungen fordern die Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung. Wie alt die vorgelegte Meldebescheinigung tatsächlich sein darf, wird unterschiedlich interpretiert, sodass eine vorherige Nachfrage sinnvoll ist. Wer ganz sicher gehen möchte, lässt sich wenige Tage vor der Abreise eine aktuelle Meldebescheinigung ausstellen.

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