Personenbeförderungsgesetz

Das Personenbeförderungsgesetz (PbefG) aus dem Jahre 1961 ist ein Bundesgesetz und wurde zuletzt 2007 geändert. Es regelt die entgeltlichen oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, Straßenbahnen und Oberleitungsbussen.

Entgeltliche, das heißt mit unternehmerischer Gewinnabsicht durchgeführte Fahrten in der Personenbeförderung unterliegen der Genehmigungspflicht. Ausgenommen davon sind Fahrten mit dem PKW, bei denen das Entgelt die Aufwendungen (Betriebskosten) der Fahrt nicht übersteigt, beispielsweise die Zubringerfahrt zum Flugplatz im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.

Genehmigungen und Inhalte

Ein Mietwagen mit Fahrer unterliegt diesem Personenbeförderungsgesetz und bedarf der behördlichen Genehmigung. Der Betrieb eines Mietwagens mit Fahrer ist eine Sonderform des Gelegenheitsverkehrs. Hier mietet der Fahrgast das Fahrzeug inklusive Fahrer und legt Zweck, Dauer und Ziel der Reise fest. Die genaue Abgrenzung zwischen Mietwagen mit Fahrer und öffentlichem Taxi erfolgt im § 49 Personenbeförderungsgesetz und wurde vor allem zum Schutz der Taxi- Unternehmen eingeführt. Auch an den Fahrer werden spezielle Anforderungen gestellt. Er benötigt neben seinem Führerschein noch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

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