Servicepauschalen
Für bestimmte Komfortleistungen zahlen Kunden einer Autovermietung Servicepauschalen. Entsprechende Pauschalen werden bei der Entgegennahme des Fahrzeuges an einem Bahnhof oder einem Flughafen erhoben und belaufen sich dort überwiegend auf neunzehn oder zwanzig Prozent des Mietpreises. Des Weiteren fällt eine Pauschale an, wenn der Mieter einen Leihwagen entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht mit vollem Tank zurückgegeben hat, in diesem Fall berechnet sich die Gebühr üblicherweise nach Anzahl der getankten Liter. Wenn der Kunde das Mietauto zu seinem Hotel oder Ferienhaus bringen lässt, zahlt er für die Anlieferung des Mietwagens ebenfalls eine Servicegebühr. Die Gebühr für die Entgegennahme des Wagens am Bahnhof oder Flughafen kann der Fahrzeugmieter oft leicht einsparen, indem er ein in der Nähe gelegenes Vermietungsbüro aufsucht; dort steht ihm jedoch nur selten rund um die Uhr ein Ansprechpartner der Fahrzeugvermietung zur Verfügung.
Anderweitige Servicepauschale
Als Servicepauschale bezeichnen aber auch Reisebüros eine von ihnen berechnete Gebühr, welche sie für die Vermittlung des Vertragsabschlusses mit der Autovermietung im Rahmen einer Reisebuchung erheben. Grundsätzlich möglich ist auch die Erhebung einer Kostenpauschale, wenn der Kunde den Mietwagen ausnahmsweise nicht mit Kreditkarte bezahlt, sondern eine Barkaution hinterlegt.
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