Tanken

Hinsichtlich des Tankens bei einem Mietwagen bestehen unterschiedliche Regelungen, so dass immer der Mietvertrag hinsichtlich der Tankvereinbarung überprüft werden muss. Die in Deutschland übliche Vereinbarung lautet, dass der Kunde einen Leihwagen mit vollem Tank übernimmt und ihn entsprechend vollgetankt zurückgibt. Wenn ein Wagen ausnahmsweise mit einem nur halb gefüllten Tank übergeben wird, hält die Autovermietung diese Tatsache im Übergabeprotokoll fest, so dass der Kunde den Wagen auch nur mit halbvollem Tank zurückgeben muss.

Variation der Tankabrechnung

Eine weitere Möglichkeit der Tankabrechnung besteht darin, dass der Kunde das Mietauto zwar vollgetankt erhält, es aber mit leerem Tank zurückgeben darf. Die Autovermietung berechnet bei diesem Vertragsmodell grundsätzlich die erste Tankfüllung. Diese Variante setzt sich zunehmend in Südeuropa durch. Der Mietwagenkunde muss sich vor der Rückgabe eines Wagens mit leerem Tank jedoch vergewissern, ob eine solche Vereinbarung tatsächlich vertraglich getroffen wurde.

Anderweitige Regelungen

Überwiegend in Amerika verbreitet ist die Vorgehensweise, dass der Kunde einen Leihwagen mit fast leerem Tank erhält und auch in dieser Form zurückgeben kann. Der vorhandene Treibstoff muss nur zur Fahrt an die nächste Tankstelle ausreichen. Bei dieser Variante sollte der Kunde darauf achten, beim letzten Tankstellenbesuch vor der Rückgabe nicht übermäßig viel Kraftstoff zu tanken, da eine Rückerstattung bei vollem Tank nicht vorgesehen ist.

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