Vollkaskoversicherung

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für den Mietwagen ist sinnvoll, da nur diese Versicherung den Mieter vor Ansprüchen der Autovermietung schützt, wenn er während der Nutzungsdauer einen Unfall verursacht. Die entsprechende Versicherung kann bei der Wagenannahme im Büro der Vermietungsgesellschaft oder bereits bei der Buchung des Mietautos abgeschlossen werden. Der Mieter muss unbedingt auf die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall achten; gegen Zahlung eines erhöhten Versicherungsbetrages wird diese reduziert oder vollständig aufgehoben. In keinem Fall sollte der Mieter einen Leihwagen ohne Vollkaskoschutz mieten, da es sich überwiegend um neue Fahrzeuge mit einem hohen aktuellen Wert handelt. Je nach Alter des Mieters und Wagenklasse vermieten einige Gesellschaften ihre Fahrzeuge ohnehin in vielen Fällen nicht ohne die Vereinbarung des Vollkaskoschutzes. Die Gefahr eines durch den Mieter verschuldeten Unfalls ist bei Leihfahrzeugen gegenüber dem eigenen Fahrzeug statistisch ohnehin erhöht, da das Fahren eines ungewohnten Wagens einen zusätzlichen Risikofaktor darstellt.

Vor Abschluss der Versicherung

Der Mieter eines Leihwagens sollte vor dem Abschluss einer speziellen Mietwagen-Vollkaskoversicherung die Versicherungsbedingungen für sein eigenes Fahrzeug lesen. Einige wenige Versicherungsgesellschaften erweitern den Vollkaskoschutz ihrer Kunden ohne eine zusätzliche Beitragsberechnung auf einen Mietwagen. In diesem Fall kann der Mieter das Geld für eine entsprechende Versicherung seines Leihfahrzeuges leicht einsparen.

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