Wintergebühr

Die Wintergebühr wird von einigen Autovermietungen für die während der Wintermonate zusätzlich erforderliche Fahrzeugausrüstung berechnet. In Deutschland berechnen die meisten Vermietungsgesellschaften einen Aufpreis für Winterreifen, dieser ist in Ländern, deren Gesetzgebung eine Winterreifenpflicht für Fahrer und Halter vorsieht, nicht zulässig und wird von einigen Mietwagenunternehmen durch ein fixes Winterentgelt je Nutzungstag ersetzt. Die grundsätzliche Berechnung der Gebühr bei jedem Mietvorgang zeigt an, dass die entsprechende Gesellschaft während der kalten Jahreszeit ausschließlich für den Winter vorbereitete Mietwagen vermietet. Als Winter gelten üblicherweise die Monate, in welchen mit Schneefall und Eisbildung zu rechnen ist.

Zusätzliches Entgelt

Besonders verbreitet ist die Wintergebühr, wenn der Leihwagen in Österreich, in der Schweiz oder in Frankreich gemietet wird. Dort deckt das zusätzliche Entgelt oft nicht alleine die Kosten für Winterreifen, sondern umfasst zugleich weiteres Winterzubehör wie Schneeketten und Eiskratzer. Das zusätzliche Winterentgelt wird nicht bei allen Buchungsvorgängen direkt erfasst, sondern ist bei einigen Gesellschaften nachträglich bei der Entgegennahme des Wagens zu bezahlen. Die meisten Gesellschaften erheben die Gebühr bei Langzeitmietverträgen nur für die ersten vierzehn Tage. Fahrzeugmieter empfinden die zusätzliche Fahrzeuggebühr für eine Anmietung während des Winters oft als ärgerlich, da sie ein für die Jahreszeit angemessen ausgerüstetes Fahrzeug als Selbstverständlichkeit ansehen.

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