Asien

asienSo vielfältig wie der asiatische Kontinent und seine Bewohner sind auch die Angebote für Mietwagen auf diesem immer noch faszinierendsten Kontinent der Erde. Vom türkischen Istanbul bis ins japanische Sapporo bieten die großen internationalen und zahllose regionale Autovermieter Fahrzeuge sowohl mit Chauffeur als auch für Selbstfahrer an. Herrschen in Ländern wie Singapur oder Japan noch zum Teil disziplinierte Verkehrsbedingungen, so stellen Reisen mit selbst gefahrenen Mietwagen in Asien in vielen Regionen regelrechte Abenteuer dar. Sind andere Verkehrsbedingungen wie etwa Linksverkehr bereits eine große Herausforderung, so benötigt man aufgrund der oft völlig irrationalen Verhaltensweise einheimischer Verkehrsteilnehmer sehr starke Nerven.

Preise und Konditionen

Für eine Mietwagen in Asien selten von Land zu Land völlig unterschiedliche Preise und Konditionen, bei den international agierenden Autovermietern kann man noch mit einigermaßen identischen Angeboten an Fahrzeugen und Kosten rechnen, so sind jene der regionalen Unternehmer oft kaum noch durchschaubar. Größten Wert sollte man bei der Anmietung eines Fahrzeuges auf ausreichenden und umfassenden Versicherungsschutz legen, der in den Vertragsunterlagen auch eindeutig dokumentiert sein sollte und zwar in einer Sprache, die der Mieter auch versteht. Mietwagen in Asien sollte man wirklich nur leihen, wenn der Mietvertrag sowohl in der Landessprache als auch zumindest in Englisch ausgefertigt wird. Neben der Art und dem Umfang des Versicherungsschutzes sollten auch etwaige Schäden am Fahrzeug, die bei der Übernahme erkennbar sind, in diesem Vertrag dokumentiert werden, um oft extrem überzogene Schadensersatzforderungen bei der Rückgabe zu vermeiden.

Vorschriften der Fahrerlaubnis

Beachten Sie auch die jeweils gültigen Vorschriften hinsichtlich der erforderlichen Fahrerlaubnis – kann man mit einem deutschen oder europäischen Führerschein in vielen Ländern ein Auto mieten, so schreiben andere immer noch den Internationalen Führerschein vor. Kann dieser bei einer Kontrolle nicht vorgewiesen werden, dann drohen oft empfindliche Geldbußen, bei einem Unfall kann sich die Versicherung weigern, die Schadensregulierung zu übernehmen.